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Wirtschaftsinstitut für zentrale Aus- und Weiterbildung
  • Aufsuchende Familientherapie gemäß §27 Abs.3 SGB VIII

Im Mittelpunkt einer Aufsuchenden Familientherapie stehen vorrangig eine ressourcenorientierte Hilfe zur Selbsthilfe und die damit verbundene Erweiterung der individuellen und gemeinsamen Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Bedarfsanalyse zeigt die individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten einer jeden Person innerhalb des familiären Systems und unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe jedes Individuum im Einklang mit den Herausforderungen des Alltags. Um Selbsthilfe zu erwirken, wird in der Aufsuchenden Familientherapie neben der Sozial- und Fachkompetenz auch die Methodenkompetenz aller an der Hilfe Beteiligten gesteigert, um eine intrinsisch motivierte, konfliktfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, dem familiären Zusammenleben, in der Schule etc. zu erreichen. Die Aufsuchende Familientherapie folgt dem Prinzip der Freiwilligkeit. Alle Inhalte dieser Maßnahme werden ggü. Dritten vertraulich behandelt. Die Zielsetzungen einer Aufsuchenden Familientherapie, werden individuell und gemeinsam mit den an der Hilfe Beteiligten und dem Jugendamt, im Rahmen des Hilfeplanverfahrens erörtert.

Zielsetzungen einer Aufsuchenden Familientherapie können beispielsweise sein:        

             
  • Hilfe bei der Bewältigung inner- und intrafamiliärer Konflikte
  • Erarbeitung und Erlernen zielführender und konstruktiver Kommunikationsstrategien
  • Die Behandlung körperlicher Auffälligkeiten oder Auffälligkeiten im Verhalten, die ihren Ursprung im Geiste haben
  • Beratung, Klärung, Steigerung der Kommunikationsfähigkeit und Akzeptanz der Rollenverteilung innerhalb des Familiensystems
  • Bewältigung krisenhafter Lebenssituationen "Das Gute im Schlechten"
  • Steigerung von Deeskalations- und Konfliktlösestrategien
  • Stärkung des Geistes
  • Beratung in Beziehungsfragen/Erziehungsfragen
  • Steigerung der Resilienz
  • etc.